Familienrecht -

Reform des Unterhaltsrechts

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Unterhaltsrechts beschlossen.

Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Unterhaltsrecht zu erneuern.

Der im Mai 2005 vorgestellte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz wurde nach Beteiligung der Länder und Verbände überarbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei zuletzt die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Kindergeldes.

Auf der Grundlage einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird die Verrechung des Kindergelds entscheidend vereinfacht und verbessert. Die Berechnung des Kindesunterhalts soll dadurch deutlicher transparenter und leichter verständlich werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Bevorzugung der Kinder bei einer Trennung ihrer Eltern vor. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus sind mehr Möglichkeiten vorgesehen, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 05.04.06