Familienrecht -

Reformen im Familienrecht in Kraft getreten

Seit dem 01.09.2009 gelten wichtige Änderungen im Familienrecht.

Zeitgleich mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) treten die Strukturreform des Versorgungsausgleichs und das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft.

Reformierter Zugewinnausgleich

Am 01.09.2009 tritt die Güterrechtsreform in Kraft.

Das sogenannte Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts soll den ausgleichsberechtigten Partner davor schützen, dass der andere Partner Vermögen beiseite schafft.

Es gelten jetzt einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn oder Ausgleichsforderungen. Außerdem werden In die Berechnung nun auch Schulden einbezogen, die ein Partner in die Ehe bringt.

Das neue Recht gilt für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01.09.2009 beim Familiengericht eingeleitet werden.

Einzelheiten zum neuen Recht des Zugewinnausgleichs können Sie hier nachlesen:
Änderungen des Zugewinnausgleichs beschlossen, Pressemitteilung des BMJ v. 14.05.2009

rechtsportal.de, Bibliothek, Wissenskarte "Güterrecht - Bedeutung der Reform zum 01.09.2009" (Schnellsuche D5721_gue09015)

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Am 01.09.2009 tritt das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) in Kraft.

Das Gesetz sieht ab dem 01.09.2009 die reale Teilung (auch) von betrieblichen Versorgungsanrechten vor.

Damit beide Ehegatten gleichmäßig an gemeinsam erwirtschafteten Anrechten teilhaben können, ist an Stelle des bisherigen Einmalausgleichs eine Teilhabe an allen Versorgungsarten vorgesehen. Dem versorgungsberechtigten Ex-Gatten sollen sowohl private und als auch betriebliche Altersvorsorgen des anderen zugute kommen.

Weitere Informationen: Überblick über die Strukturreform des Versorgungsausgleichs

rechtsportal.de, Bibliothek, Wissenskarte "Bedeutung der Reform 2009" (Schnellsuche D5721_va09005)

RiOLG Werner Schwamb: Besonderheiten beim Übergangsrecht des reformierten Versorgungsausgleichs

FamFG

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist grundlegend reformiert worden. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) tritt am 01.09.2009 in Kraft.

Mit seinen beinahe 500 Vorschriften, von denen etwa 270 das familiengerichtliche Verfahren betreffen, bringt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG (= Art. 1 des FGG-Reformgesetzes vom 17.12.2008, BGBl I, 2586) die umfangreichsten Neuerungen seit dem Eherechtsreformgesetz vom 14.06.1976 mit sich.

Das FamFG ordnet das Familienverfahrensrecht vollständig neu. Die nach bisherigem Recht in der ZPO, dem FGG und weiteren Einzelgesetzen verstreuten familienverfahrensrechtlichen Vorschriften werden in dem FamFG konzentriert, das 6. Buch der ZPO und das FGG wurden vollständig aufgehoben.

Weiterführende Informationen zum FamFG:

Stellungnahme zum FGG-Reformgesetz von RiAG Horst-Heiner Rotax (Teil 1 von 6)

Praxisleitfaden zum FamFG: Überblick über die wichtigsten Änderungen in Familienverfahren

Der FamFG-Spezial-Report - Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick – von Dr. Elisabeth Unger

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 28.08.09