Familienrecht -

Vereinfachungen beim Elterngeld geplant

Bundesrat, Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - BR-Drucks. 884/09 (Beschluss)

Der Bundesrat hat am 12.02.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den er eine erhebliche Vereinfachung des Elterngeldvollzugs erreichen will.

Darum geht es
Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu langen Wartezeiten, wodurch die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.

Hintergründe
Familien sollen in der Zeit nach der Geburt ihren Lebensunterhalt vom Elterngeld bestreiten können; deshalb müsse die Leistung zeitnah zur Geburt gezahlt werden. Zu diesem Zweck wollen die Länder die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung sieht deshalb im Kern vor, aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung als einzigen Wert das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen zu entnehmen und aus diesem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen zu berechnen. Dabei stützt sich die fiktive Nettoberechnung auf die konkrete Steuerformel und Pauschalen bei der Sozialversicherung.

Folgen des Gesetzes
Neben dieser wesentlichen Vereinfachung für rund 90 % der Anträge wollen die Länder den sogenannten Geschwisterbonus in Höhe von 75 € anrechnungsfrei stellen und so erreichen, dass der Bonus in dieser Höhe als Mindestbetrag vom Einkommen und damit von der Höhe des Elterngeldes unabhängig ist.

Fortgang des Verfahrens
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vor.

Anmerkung
Der Beschluss entspricht in weiten Teilen einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Jahr 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung Nr. 21/2010 vom 12.02.10