Familienrecht -

Vollstreckungsmaßnahmen im Kindesentziehungsfall gegen Mutter aufgehoben

Zwischen der Mutter und dem amerikanischem Vater zeichnet sich eine Einigung ab.

Im Fall der Mutter, die am Montag vergangener Woche mit ihrem sechsjährigen Sohn untergetaucht war, um die im Frankenthaler Rathaus geplante Übergabe des Kindes an den us-amerikanischen Vater zu verhindern, gibt es eine Wende zum Positiven. Das Kind ist wieder in neutraler Obhut; das Pfälzische Oberlandesgericht hat die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Mutter heute aufgehoben.

Mutter und Vater stehen kurz vor einer Einigung, die vorsieht, dass die Mutter zusammen mit dem Kind in die USA zurückkehrt. Dort soll vor den us-amerikanischen Gerichten über das Sorgenrecht für den kleinen Jungen neu entschieden werden.

Das Kind befindet sich bereits seit vergangenem Freitag, dem 01. Februar 2008, in einer Jugendhilfeeinrichtung außerhalb von Frankenthal, wo es von der Mutter unter Aufsicht besucht werden kann. Das Einlenken der Mutter kam mit Beteiligung ihres Rechtsanwalts sowie der Rechtsanwältin des Vaters zustande. Der Vater ist bereits wieder in die USA zurückgeflogen. Vermittelt hat neben dem Jugendamt auch das Diakonische Werk der Pfalz, das zusätzlich darum bemüht ist, Wege zu finden, um die Mutter finanziell zu unterstützen.

Jetzt stehen noch Passformalitäten an. Anschließend sollen Vertreter des Jugendamtes Frankenthal Mutter und Kind binnen kürzester Frist zum Flughafen begleiten und dafür Sorge tragen, dass die beiden tatsächlich in die USA zurückkehren. 

Angesichts dieser Entwicklung hat der 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts die in der letzten Woche gegen die Mutter verhängten Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben. Mit diesen sollte die Rückführung des Kindes, zu der die Mutter nach dem Haager Kindesentführungs-Übereinkommen verpflichtet war, durchgesetzt werden.

Quelle: OLG Zweibrücken - Pressemitteilung vom 04.02.08