Familienrecht -

Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Familiengerichten

Bei Tätern unter 14 Jahren arbeiten Staatsanwaltschaft und Familiengericht in Berlin enger zusammen.

Ab dem 01. Juli 2008 werden die Familiengerichte unverzüglich von der Staatsanwaltschaft informiert, wenn strafunmündige Täter ein Verbrechen begangen haben und die Tat unter Einfluss von Alkohol oder Drogen begangen worden ist.

Darüber hinaus wird das Familiengericht von der Staatsanwaltschaft über das Vorliegen besonderer Tatumstände, den Gebrauch von Waffen oder ein Antreffen zur Nachtzeit in Kenntnis gesetzt. Ebenso wurde die Mitteilungspflicht der Ermittlungsbehörden an die Familiengerichte auch auf jene Kinder ausgeweitet, die Opfer oder Zeugen von Straftaten wurden, wie z.B. bei häuslicher Gewalt.

In der Vergangenheit wurden die Familiengerichte häufig erst eingeschaltet, wenn das Kind der Obhut der Familie entzogen werden sollte. Nach Umsetzung der Änderungen können die Familiengerichte zukünftig rechtzeitig reagieren und Maßnahmen anordnen. Dazu gehören vor allem die Anhörung von Eltern und Jugendamt. Letztlich können weitere Ermittlungen angestellt werden, ob familiengerichtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Bis spätestens Ende 2009/ Anfang 2010 wird die Justizverwaltung ein neues Familiengericht einrichten. Die erforderlichen zusätzlichen Stellen werden bei der Haushaltsaufstellung im nächsten Jahr beantragt.

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz Berlin - Pressemitteilung vom 07.07.08