Miet- und WEG-Recht -

Energiekonzept 2011

Am 1. Januar treten wesentliche gesetzliche Grundlagen des Energiekonzeptes der Bundesregierung in Kraft. Um den Wohlstand der Menschen in Deutschland auch in Zukunft zu sichern, muss Energie bezahlbar bleiben. Gleichzeitig soll unsere Wirtschaft auch künftig eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt sein. Die erneuerbaren Energien werden beim Energiemix der Zukunft den Hauptanteil tragen.

Kernenergie – eine notwendige Brückentechnologie

Mit der Novelle des Atomgesetzes verlängert sich die Laufzeit der Kernkraftwerke: bei Kernkraftwerken, die bis 1980 in Betrieb gegangen sind, um acht, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die sieben älteren Kraftwerke werden ab 2020 stillgelegt. Bestandteil des Gesetzespaketes sind auch höhere Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke.
 
Der Energie- und Klimafonds

Durch die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erzielen die Stromkonzerne höhere Gewinne. Sie fließen zum größten Teil in den Bundeshaushalt. Nach dem Gesetz für den „Energie- und Klimafonds“ sollen die Betreiber 2011 und 2012 jeweils 300 Mio. €, 2013 bis 2016 jeweils 200 Mio. € an den Bund zahlen. Ab 2013 kommen die zusätzlich erzielten Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate hinzu. Die Bundesregierung wird die Mittel unter anderem für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, für die Erforschung erneuerbarer Energien und für das Gebäudesanierungsprogramm einsetzen.
 
Kernbrennstoffsteuer

Außerdem müssen die Energieversorger ab kommendem Jahr auf den Verbrauch von Kernbrennstoff Steuern zahlen. Die jährlichen Steuereinnahmen von rund 2,3 Mill. € werden zur Sanierung der Schachtanlage „Asse II“ verwendet.
 

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 28.12.10