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Europäisches Klimaschutzpaket vorgelegt

Die EU-Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik vorgestellt.

Es zeigt den Weg auf, wie die Beschlüsse des Europäischen Rats vom März 2007 umgesetzt werden können.

Das Klimapaket umfasst vier Entwürfe für Rechtsakte:

Reduzierung der Treibhausgase in den einzelnen Mitgliedsstaaten
 
Maßgabe ist das im Frühjahr 2007 vereinbarte Ziel, EU-weit die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent abzusenken. Industrie und Energieunternehmen sollen bis 2020 21 Prozent Minderung gegenüber 2005 erbringen. Haushalte, Verkehr und Dienstleistungen müssen ihre Emissionen um 10 Prozent reduzieren.

Der Verteilungsschlüssel ist an der Wirtschaftskraft orientiert: Deutschland soll für die nicht in den Emissionshandel einbezogenen Sektoren – Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft, Abfall – um 14 Prozent gegenüber 2005 mindern. Das liegt leicht unter den Minderungspflichten, die die Kommission etwa für Frankreich und Großbritannien vorsieht.

Sollten sich auch andere große Emittenten in einem neuen internationalen Klima­schutzabkommen zu ähnlichen Minderungszielen verpflichten, wird die EU insgesamt um 30 Prozent mindern. Auch das war 2007 beschlossen worden. Die heute vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel werden dann nochmals angepasst.

Förderung der erneuerbaren Energien

Im Frühjahr 2007 wurde verabredet, den Anteil von Wind-, Wasser- und anderen regenerativen Energien am Endenergieverbrauch in der EU bis 2020 auf insgesamt 20 Prozent zu erhöhen. Für die nationalen Quoten wird jeweils der bisherige Anstieg zwischen 2001 und 2005 berücksichtigt. Hinzu kommen 5,5 Prozentpunkte und ein Faktor aus Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt und Einwohnerzahl. Für Deutschland heißt dies eine Steigerung von rund 6 auf 18 Prozent bis zum Jahr 2020.

Für alle Mitgliedsstaaten gilt pauschal die im März 2007 beschlossene Biokraftstoff-Quote von 10 Prozent. Für die Stoffe werden Nachhaltigkeitskriterien eingeführt, um den umweltschonenden Anbau zu sichern. Außerdem sollen die Biokraftstoffe ein Mindestniveau an Netto-CO2-Einsparung einhalten.

Der Handel von Zertifikaten für erneuerbare Energien (so genannte Öko-Zertifikate) auf Unternehmensebene steht unter Genehmigungsvorbehalt der Mitgliedsstaaten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Transfers ins Ausland die Einhaltung der nationalen Ausbauziele gefährden. Deutschland hat sich für diese Lösung stark gemacht, da ein solcher Handel die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes konterkariert.

Weiterentwicklung des Emissionshandels
 
Die EU-Kommission will eine einheitliche Gesamtmenge (Cap) für den Emissionshandel in alle Mitgliedsstaaten festlegen. Auch die Zuteilungsregeln für die Anlagentypen werden harmonisiert:

Ab 2013 sollen alle Zertifikate für stromerzeugende Anlagen in Auktionen verkauft werden.

Für die stromverwertende Industrie soll der Anteil der zu ersteigernden Zertifikate bei 20 Prozent eingeführt und stufenweise bis 2020 erhöht werden.

Für energieintensive Unternehmen wie zum Beispiel Stahl-, Aluminium-, Glas- und Chemieunternehmen will die EU-Kommission Ausnahmen schaffen. Denn diese Wirtschaftszweige stehen in der Regel im intensiven internationalen Wettbewerb. Dies geht auf eine deutsche Initiative zurück. Welche Branchen von Ausnahmen wie profitieren sollen, will die Kommission bis Mitte 2010 beziehungsweise 2011 festlegen.

Der Flugverkehr wird einbezogen.

Auch das Emissionshandelssystem steht unter dem Vorbehalt, dass es bei der geringeren EU-Minderungspflicht von 20 Prozent bleibt.
 
Die Einnahmen aus dem Emissionshandel gehen an die Mitgliedsstaaten. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um Innovationen in erneuerbare Energien oder Forschung zur CO2-Abscheidung und -Speicherung zu fördern. Ein Teil soll auch in die Entwicklungsländer fließen und diese bei der Anpassung an den Klimawandel fördern.

CO2: Abscheidung und Ablagerung

Die EU-Kommission schreibt in ihrem Klimapaket Anforderungen an die Genehmigungen für Speicherung (Ablagerung) und eine Notifizierungspflicht für Ablagerungsgenehmigungen fest. Außerdem fordert sie, dass bei großen Kraftwerkneu­bauten mit mehr als 300 MW Kapazität Speichermöglichkeiten vorzusehen sind.

Die EU-Kommission geht von direkten Kosten in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahre 2020 aus, die durch das Paket entstehen. Aufgrund von CO2-Zertifikaten, die durch Klimaschutzprojekte nach dem Kyoto-Protokoll im Ausland erworben werden, könne der Wert niedriger ausfallen. Neue Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen sollen es den Mitgliedsstaaten erleichtern, Fördermaßnahmen für die Wirtschaft zu ergreifen.

Wie geht es weiter?
 
Der Vorschlag der EU-Kommission wird gleichzeitig im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament erörtert. Bei dem Gesetzespaket greift das Mitentscheidungsverfahren. Das heißt: Das Europäische Parlament muss dem endgültigen Rechtsakt zustimmen. Die EU-Kommission strebt an, das Paket noch in der laufenden Legislaturperiode des Parlaments, also bis 2009, zu verabschieden.

Quelle: Regierung Online - Pressemitteilung vom 25.01.08