LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.04.2010 (L 10 AS 386/10)
Der Antrag, die Vollstreckung aus dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 21. Januar 2010 durch einstweilige Anordnung auszusetzen, wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen [...]