BAG - Urteil vom 07.03.1990 (5 AZR 189/89)
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger der Lohn für einen Arztbesuch, jeweils am 17. März und am 21. Juni 1988, in der rechnerisch unstreitigen Höhe von insgesamt 251,43 DM brutto zusteht. Der Kläger ist seit dem [...]