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OLG Brandenburg - Beschluss vom 17.01.2013 (9 UF 130/12)

Ermittlung der Leistungsfähigkeit des einem minderjährigen Kind zum Unterhalt Verpflichteten

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den (Schluss-)Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 23. Mai 2012 - Az. 36 F 322/11- wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. [...]
OLG Brandenburg - Beschluss vom 15.01.2013 (3 WF 1/13)

Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Die gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Eine Bewilligung von [...]
OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.01.2013 (3 WF 132/12)

Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 20.9.2012 teilweise abgeändert. Der Wert des Verfahrensgegenstandes erster Instanz wird abweichend auf 1000,- Euro festgesetzt. [...]
OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.01.2013 (3 UF 111/12)

Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde vom 15. Oktober 2012 in Ziffer 4 des Tenors abgeändert. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des [...]
OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.01.2013 (3 WF 130/12)

Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe

Der angefochtene Beschluss vom 4. Oktober 2012 in der Fassung der Abhilfeentscheidung vom 12. Oktober 2012 wird abgeändert. Der Antragstellerin wird Rechtsanwältin ... in ... zu den Bedingungen einer am Wohnsitz der [...]
OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.01.2013 (3 WF 120/12)

Erforderlichkeit einer Kostenentscheidung bei Rücknahme des gleichzeitig mit dem Hauptsacheantrag gestellten Antrags auf Bewillligung...

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen. Der Beschwerdewert wird auf zwischen 301 und 600 € festgesetzt. Die gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO zulässige [...]
OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.01.2013 (3 WF 135/12)

Voraussetzungen der anderweitigen Feststellung der Vaterschaft

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Die gemäß §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht dem [...]