OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.01.2013 (3 WF 132/12)
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 20.9.2012 teilweise abgeändert. Der Wert des Verfahrensgegenstandes erster Instanz wird abweichend auf 1000,- Euro festgesetzt. [...]