Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant hatte gegenüber Ihre... Versicherungsnehmer... die Vorfahrt gemäß Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) StVO.
Zwar hat meine Partei, die der abknickenden Vorfahrt folgte, ihre Fahrtrichtungsänderung nicht angezeigt; jedoch findet bei dieser Konstellation der grundsätzlich für Ihre... Versicherungsnehmer... sprechende Vertrauensgrundsatz nur eingeschränkt Anwendung.
Es gehört zur allgemeinen Lebenserfahrung im Straßenverkehr, dass sich der Benutzer einer abknickenden Vorfahrt nicht immer seiner Richtungsänderung bewusst ist und deshalb häufig von einem Blinken absieht (so schon BayObLG, Urt. v. 24.07.1974 -
Ihre... Versicherungsnehmer... trafen erhöhte Sorgfaltspflichten, da sie/er
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