Wartepflichtiger Gegner, linkseinbiegender in die Kurve schneidender Mandant

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat durch die Verletzung des Vorfahrtsrechts meines Mandanten erheblich zum Unfallgeschehen beigetragen.

Mein Mandant hat das Recht auf Vorfahrt nicht dadurch verloren, dass er es unterlassen hat, beim Einbiegen nach links einen weiten Bogen auszuführen.

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass sich das Vorfahrtsrecht auf die ganze Breite der Fahrbahn erstreckt. Dabei ist gleichgültig, ob der Benutzer dieser Straße wegen eines Hindernisses auf der rechten Straßenseite genötigt ist, auf die Straßenmitte oder die linke Straßenseite hinüberzufahren, oder ob er ohne solche Notwendigkeit, also verkehrswidrig, die linke Straßenseite befährt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 28).