Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hat beim Einbiegen nach links in die untergeordnete Straße keinen weiten Bogen ausgeführt, sondern hat die unübersichtliche Straßenkurve geschnitten und ist damit ohne Grund auf der für sie/ihn linken Straßenseite gefahren.
Nachdem sich der Zusammenstoß noch im Kreuzungsbereich ereignete, wird meinerseits nicht verkannt, dass Ihre... Versicherungsnehmer... gegenüber meinem Mandanten das Vorfahrtsrecht eingeräumt war. Dennoch trifft sie/ihn aber das erheblich größere Verschulden an der Kollision, da das Schneiden einer unübersichtlichen Kurve einen gröblichen Verstoß gegen die ihr/ihm obliegenden Verkehrspflichten darstellt.
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