Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall allein verschuldet. Er/Sie war zwar vorfahrtsberechtigt, ist jedoch bei Dunkelheit ohne Licht gefahren.
Entgegen den Fällen des typischen Kreuzungszusammenstoßes ist hier der Beweis des ersten Anscheins für ein Alleinverschulden zu Lasten Ihre... bevorrechtigten Versicherungsnehmer... gegeben. Er/Sie hatte entgegen § 17 Abs. 1 StVO die Beleuchtungseinrichtung nicht eingeschaltet. Dies spricht besonders nachts nach der Lebenserfahrung dafür, dass hierdurch der Unfall verursacht worden ist (vgl. auch KG, Urt. v. 13.12.1982 - 12 U 2001/82, VersR 1983, 628; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 17 StVO Rdnr. 28).
Hinzu kommt, dass es sich beim Fahren ohne Licht um einen Verkehrsverstoß handelt, der die Gefahr eines Unfalls zur Nachtzeit außerordentlich wahrscheinlich macht.
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