Mithaftung des Gegners wegen zu schnellem Heranfahren an die Kreuzung

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird nicht verkannt, dass mein Mandant als Wartepflichtiger gegenüber Ihre... vorfahrtsberechtigten Versicherungsnehmer... den Zusammenstoß mitverursacht hat.

Obwohl Ihre... Versicherungsnehmer... gegenüber meiner Partei das Vorfahrtsrecht gemäß den Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) bzw. 306 (Vorfahrtstraße) StVO eingeräumt war, liegt ein sogenannter "typischer Kreuzungszusammenstoß" mit der Folge der Alleinhaftung meines Mandanten nicht vor.

Es ist erwiesen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... beim Einfahren in den innerörtlichen Kreuzungsbereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 15 km/h überschritten hat.