LG Osnabrück - Urteil vom 03.02.2003 (1 O 3106/02)
Die Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihr - nach ihrer Behauptung - dadurch entstanden ist, dass ihr Geschäftsführer mit der rechten oberen Seite [...]