OLG Köln - Beschluss vom 04.06.2007 (19 W 26/07)
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.05.2007, bei Gericht eingegangen am 10.05.2007, ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 569, 922 ZPO statthaft und auch im übrigen in formeller Hinsicht unbedenklich. Die [...]