LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 06.01.2009 (10 Ta 226/08)
1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 06.11.2008, Az.: 1 Ca 21/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Das [...]