Die Bedeutung des Selbstbehaltes beim Elternunterhalt - das muss jeder Anwalt wissen

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Der Elternunterhalt ist der schwächste Anspruch im ganzen Unterhaltsspektrum (§ 1609 Nr. 6 und 7 BGB), daher ist der Selbstbehalt am höchsten. Außerdem geht nur die Hälfte des über dem Selbstbehalt liegenden Einkommen an den Elternteil. In unserer Einleitung erfahren Sie alles, was Sie als Anwalt über den Selbstbehalt beim Elternunterhalt wissen müssen - außerdem finden Sie hier die wichtigsten Leitlinien des BGH.

Alles was Anwälte über Elternunterhalt wissen müssen - mit ausführlicher Darstellung des Selbstbehaltes (Einführung)

Es schulden nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt, sondern umgekehrt auch die Kinder ihren Eltern, wenn sie einen Bedarf haben, den sie selbst nicht decken können. Die Bereitschaft der Mandanten, Elternunterhalt zu zahlen, ist häufig eher niedrig. Häufig fühlen sie sich von den hohen Pflegekosten überfordert. Allerdings muss das Sozialamt bei der Berechnung der Pflegekosten die Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Insbesondere ist bei jeder Unterhaltsberechnung ein sogenannter Selbstbehalt zu beachten. Das ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für sich selbst und seine eigenen Bedürfnisse verbleiben muss. Alles zum Thema Selbstbehalt beim Elternunterhalt finden Sie hier.

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Bestimmung und Bedeutung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt

Leitsatz c): Der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende angemessene Eigenbedarf kann in der Weise bestimmt werden, daß der den (Tabellen-) Selbstbehalt übersteigende Betrag des zu berücksichtigenden Einkommens nur zur Hälfte für den Elternunterhalt einzusetzen ist und im übrigen den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erhöht.

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BGH - Beschluss vom 05.02.2014: Bemessung der Leistungsfähigkeit eines verheirateten Unterhaltspflichtigen bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt

a) Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 ).

b) Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.

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Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2018)

Die Selbstbehalte für den Elternunterhalt werden jedes Jahr in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Hier finden Sie die aktuellen Berechnungsgrundlagen.

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