Pflichtversicherung, Leistungsträger, Wartezeit, Voraussetzungen für Rentenleistungen, Rentenberechnung und mehr – wenn Sie als Anwalt ein seniorenrechtliches Mandat betreuen, was sich mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht beschäftigt, gibt es einiges, was Sie wissen und beachten müssen. Die folgende Themenseite verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über die relevanten Aspekte und Fragen des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts. Lesen Sie jetzt weiter!
Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag, welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Regelaltersrente vorliegen müssen. Lesen Sie zudem alles Wissenswerte über die anderen Arten der Rentenleistungen:
- Rente wegen Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI)
- Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI)
- Regelaltersrente (§ 35 SGB VI)
- Altrersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB VI); (besonders) langjährige Versicherte (§§ 36, 38 SGB VI); wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 SGB VI); für Frauen (§ 237a SGB VI)
- Witwen-/Witwerrente (§ 46 SGB VI)
In unserem Fachbeitrag erklären wir alles, was Sie über die einzelnen Rentenleistungen wissen müssen! Klicken Sie hier!
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Oftmals möchten Mandanten wissen, welche Möglichkeiten zum Hinzuverdienst zur Rente für sie bestehen. Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die Bedingungen der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentenbezieher in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich verbessert. Die Möglichkeit des unbegrenzten Hinzuverdienstes bei Bezug einer Regelaltersrente blieb dabei erhalten. Darüber hinaus wurden auch bei anderen Rentenarten die Hinzuverdienstgrenzen angehoben oder sind ganz entfallen. Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag alles über die Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Rente, um Ihre Mandanten bestmöglich beraten zu können.
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Dieter Büchner, 64 Jahre (geb. 1954), ist Maschinenschlosser auf einem städtischen Bauhof. Er arbeitet derzeit 38,5 Stunden pro Woche und ist gesundheitlich durch verschiedene Erkrankungen im Hinblick auf seine Arbeitsleistung massiv eingeschränkt. Aufgrund eines rechtskräftigen Scheidungsurteils wurden vor dem Hintergrund des durchgeführten Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften bezogen auf das Ende der Ehezeit aus dem Versicherungskonto von Dieter Büchner auf das Versicherungskonto seiner ersten Ehefrau übertragen. Dieter Büchner hat bei Rentenantritt einen Anspruch auf Betriebsrente, welche er zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchte. Dieter Büchners Versicherungsverlauf weist Lücken auf und er möchte sich keiner sozialmedizinischen Begutachtung stellen, gerichtlich wurde ihm bereits ein GdB von 40 anerkannt. Für die Falllösung klicken Sie hier.
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Der 67 Jahre alte Karl Schmidt ist 40 Jahre lang als Speditionskaufmann in einem Logistikunternehmen in Hamburg tätig und erhält aktuell einen Durchschnittslohn von 3.275 € brutto monatlich. Seine Regelaltersrente würde 1.240 € mit Beginn im Kalenderjahr 2019 im Monat bei 40 Entgeltpunkten laut seiner Rentenauskunft betragen. Sein Arbeitsvertrag sieht nicht vor, dass dieser bei Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Da es ihm gesundheitlich gut geht, möchte er noch zwei Jahre weiterarbeiten und solange keine Rente beziehen.Er erklärt gegenüber seinem Arbeitgeber, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird und auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Für die Falllösung und entsprechenden Mustervorlagen, klicken Sie hier.
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