Ordnungswidriges Benehmen – Wissen, Tipps und Muster für Verteidiger

Ordnungswidriges Benehmen im Strafprozess: Die folgende Themenseite ist optimal auf Ihre anwaltlichen Bedürfnisse abgestimmt und bietet Ihnen auf einen Blick alle Informationen, Handlungsempfehlungen und Muster, die Sie für Ihr erfolgreiches Mandat brauchen, z.B. über Grundlagen und Voraussetzungen sowie die Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens. Lesen Sie bis zum Schluss, um bestens informiert zu sein.

 

6.1.13 Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht - Beurlaubung des Angeklagten, § 231c StPO

Autor: Staub6.1.13.1 Grundlagen und VoraussetzungenEine in der Praxis selten bis nicht angewandte Vorschrift, da unzweckmäßig und eher revisionsanfällig, ist die Beurlaubung des Angeklagten nach § 231c StPO. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass von dem Angeklagten und/oder der Verteidigung ein Antrag gestellt wird. Außerdem muss gegen mehrere Angeklagte verhandelt werden.Darüber hinaus müssen Teile der Verhandlung betroffen sein, die nicht den Angeklagten betreffen. Nicht betroffen ist der Antragsteller beispielsweise dann, wenn die Sache nach Abtrennung weiter verhandelt werden könnte, insbesondere wenn der Angeklagte an der verhandelten Tat nicht beteiligt ist.§ 231c StPO ist restriktiv auszulegen. Bei einheitlichem Tatgeschehen scheidet die Beurlaubung aus, ebenso wenn die Vorgänge auch nur teilweise oder mittelbar von Bedeutung sind.Beispiele: Beurlaubung bejahtVernehmung von Mitangeklagten über ihre persönlichen VerhältnisseHalten der Schlussvorträge (§ 258 [...]
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7.1.6 Ausschluss Einzelner

Autoren: Stückrath/Schladt7.1.6.1 Versagung des Zutritts nach § 175 GVGNach § 175 GVG kann unerwachsenen und solchen Personen der Zutritt versagt werden, "die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen".Ob Jugendliche als "unerwachsen" zugelassen werden, hängt vom Gegenstand der Hauptverhandlung und dem Reifegrad der Jugendlichen ab. Wenn beispielsweise Schüler unter 16 Jahren bei einem tragischen Fall häuslicher Gewalt Einlass begehren, können diese ausgeschlossen werden, da in dieser Altersstufe regelmäßig nicht von einer ernsthaften Teilnahme angesichts des Verfahrensgegenstands ausgegangen werden kann.Genereller Ausschluss einer PersonengruppeDies gilt insoweit z.B. auch bei Schulklassen. So ist es möglich, eine generelle Sitzungsanordnung zu treffen, in der z.B. Personen unter 16 Jahren von der Verhandlung ausgeschlossen werden können. Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass nach § 175 Abs. 1 GVG das Gericht befugt war, unerwachsene Personen von der [...]
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6.1.12 Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht - Abwesenheit wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO

Autor: Staub6.1.12.1 Grundlagen§ 231b StPO berechtigt das Gericht, ohne den Angeklagten weiter zu verhandeln, wenn dieser wegen ordnungswidrigen Benehmensaus dem Sitzungssaal entfernt oderzur Haft abgeführt wurdeund das Gericht seine weitere Anwesenheit nicht für unerlässlich hält. Hierzu reicht allerdings nicht jedes Fehlverhalten (wie etwa Unhöflichkeiten) aus. Vielmehr muss zu befürchten sein, dass durch das Verhalten des Angeklagten der Ablauf der Hauptverhandlung in schwerwiegender Weise beeinträchtigt wird (siehe § 231b Abs. 1 Satz 1 a.E. StPO). Die erwarteten Störungen müssen also erheblich sein. Im Gegensatz zu § 231a StPO muss der Angeklagte nicht den Willen oder das Bewusstsein haben, den Ablauf der Verhandlung zu beeinträchtigen. § 231b StPO dient der Sicherung des Ablaufs der Hauptverhandlung. Sobald die Störungen nicht mehr zu erwarten sind, ist der Angeklagte zur Verhandlung wieder zuzulassen.6.1.12.2 VoraussetzungenIn § 177 GVG ist beschrieben, was "ordnungswidriges [...]
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Ordnungswidriges Benehmen: Grundlagen & Voraussetzungen

Welche Ordnungsmittel des Gerichts drohen Ihrem Mandanten bei ordnungswidrigem Benehmen? Was genau ist eigentlich „ordnungswidriges Benehmen“? Unter welchen Voraussetzungen kann das Gericht wegen ordnungswidrigen Benehmens ohne den Angeklagten weiterverhandeln? Unser Fachbeitrag enthält die Antworten sowie weitergehende Informationen über Grundlagen und Voraussetzungen des ordnungswidrigen Benehmens. Klicken Sie hier!

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Gang des Verfahrens & Revision bei der Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens

Wie läuft das Verfahren bei einer Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens des Angeklagten ab? Haben Sie eine Beschwerdemöglichkeit, falls nein, wie gehen Sie sonst am besten vor? Was müssen Sie hinsichtlich der Revision in solchen Fällen beachten und wie verhindern Sie eine folgenschwere Rügepräklusion? Alle Infos über den Gang des Verfahrens und die Revision bei der Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens finden Sie in unserem umfangreichen Fachbeitrag, wenn Sie hier klicken!

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Ordnungswidriges Benehmen: Voraussetzungen der Abwesenheitsverhandlung (Fall mit Lösung und Muster Beanstandung & Antrag zur Niederschrift)

Das Gericht sieht die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens als gegeben an, Sie sind anderer Meinung. Wie vertreten Sie Ihren Mandanten in einem solchen Falle optimal, wie gehen Sie vor? Unser Fall mit Lösung vermittelt detaillierte Informationen über die Voraussetzungen einer Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen und prozesstaktische Hinweise. Außerdem für Sie: ein effektives Muster für die Beanstandung sowie dem Antrag zur Niederschrift, mit dem Sie wertvolle Zeit sparen. Klicken Sie hier!

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Ordnungsmittel gegen Zuschauer wegen ordnungswidrigen Benehmens – ein Überblick

Wann und unter welchen Voraussetzungen können Ordnungsmittel gegen Zuschauer wegen ordnungswidrigen Benehmens verhängt werden? Aufschluss bietet Ihnen unser Fachbeitrag. Klicken Sie hier!

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