Alles Wissenswerte zum Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt: Grundlagen

Der Unterhaltsanspruch vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ist in § 1361 BGB geregelt. Anspruchsvoraussetzungen für den Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB sind:

  • eine bestehende Ehe (eine ähnliche Vorschrift für Partner von Lebenspartnerschaften enthält § 12 LPartG),
  • Getrenntleben der Eheleute,
  • Bedarf des Unterhaltsberechtigten,
  • Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten,
  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen,
  • kein Verlust des Anspruchs z.B. durch einen Ausschlusstatbestand.
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Trennungsunterhalt: Wie man einen Auskunftsanspruch durchsetzt (Fall mit Lösung)

Wenn keine ausreichenden Informationen über die wirtschaftliche Situation vorhanden sind, ist eine Bezifferung des Unterhalts nicht möglich. In diesen Fällen ist der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch heranzuziehen. Der Auskunftsanspruch dient dazu, es dem Unterhaltsberechtigten zu ermöglichen, sich die nötigen Kenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu verschaffen, damit er seinen Unterhaltsanspruch berechnen und beziffern kann.

Eine typische Mandatssituation liefert dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Wie Sie Trennungsunterhalt berechnen (Fall mit Lösung)

Ihre Mandantin ist verheiratet. Das Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Der Ehemann ist Geschäftsführer; er verdient 5.000 Euro netto monatlich. Ihre Mandantin ist in Teilzeit berufstätig und verdient 1.200 Euro netto. Sie erhält das Kindergeld. Das Ehepaar hat sich getrennt. Sie sind je hälftige Eigentümer eines bis zur Trennung bewohnten Hauses; der Ehemann wohnt nach der Trennung weiterhin im Haus (Wohnwert 800 Euro), Ihre Mandantin ist mit den Kindern in eine Mietwohnung umgezogen.Sie möchte wissen, wie viel Unterhalt ihr selbst (neben dem unstreitigen Unterhalt für die Kinder) zusteht.

Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

 

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"Wir leben seit einem Jahr getrennt" (Fall mit Lösung)

Die Emotionen schlagen nach einjähriger Trennung nicht mehr so hohe Wellen. Die Phase der Neuorientierung hat begonnen, der Mandant fühlt sich wieder in der Lage, Zukunftspläne zu schmieden. Er meldet sich mit dem Wunsch nach Scheidung zum Besprechungstermin an.

Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Sinn und Zweck des Trennungsjahres

Das Scheitern der Ehe wird bei der einverständlichen Scheidung nach § 1566 Abs. 1 BGB durch das einjährige Getrenntleben unwiderlegbar vermutet. Ist diese "Mindestwartezeit" nicht eingehalten, wird der Scheidungsantrag i.d.R. als unbegründet abgewiesen.

Das Trennungsjahr hat auch eine Schutzfunktion. Es soll die Eheleute in erster Linie vor einem übereilten Entschluss schützen und die Versöhnung ermöglichen, bevor die Lebensumstände endgültig in andere Bahnen gelenkt werden.

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20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

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