Die Vorpfändung: Was Sie als Anwalt beachten müssen!

Bis zum Wirksamwerden der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner geht wertvolle Zeit verloren. Dem kann der Gläubiger durch die Vorpfändung gem. § 845 ZPO begegnen. Dazu bedarf es eines vom Gläubiger verfassten Schreibens, mit dem der Drittschuldner und der Schuldner davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Pfändung unmittelbar bevorsteht. Gleichzeitig ist dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Die Vorpfändung kann eine wertvolle Unterstützung zur Sicherung der Rechte Ihres Mandanten sein. Lesen Sie daher unsere praxistauglichen Fachbeiträge sodass Sie für ihr nächstes Mandat vorbereitet sind.

Voraussetzungen der Vorpfändung

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ihr Mandant eine Vorpfäung beantragen kann? In unserem praktischen Fachbeitrag liefern wir Ihnen die Antwort auf diese Frage. 

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Verfahren und Wirkungen der Vorpfändung

In unserem übersichtlichen Fachbeitrag liefern wir Ihnen alle wichtigen Informationen, rund um das Verfahren und die Wirkung der Vorpfändung. Erfahren Sie unter anderem: welches Rechtsmittel gegen eine Vorpfändung in Betracht kommt, welche Wirkung eine mehrfache Vorpfändung hat und welche Wirkung die Vorpfändung in den verschiedenen Phasen des Insolvenzerfahrens hat.

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Antragsmuster zur Vorpfändung

Mithilfe unseres praktischen Antragsmusters können Sie für Ihren Mandaten sogleich die Vorpfändung beantragen.

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Die Kosten der Vorpfändung

Welche Anwaltsgebühren fallen an, wenn Sie Ihren Mandanten im Rahmen der Vorpfändung unterstützen? Wie hoch sind die Kosten für den Gerichtsvollzieher? Klicken Sie hier um eine detaillierte Aufstellung der Kosten rund um die Vorpfändung zu erhalten.

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