Arbeitsrecht -

Anhebung der Berufungssumme in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren

Der Bundesrat will die Zahl der Bagatellstreitigkeiten in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren in der zweiten Instanz verringern.

Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Berufungssumme in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit von 600 auf 1000 Euro beschlossen. Außerdem sieht der Entwurf vor, das zweitinstanzliche Arbeitsgerichtsverfahren zu straffen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Durch einen Verweis auf § 522 Abs. 2 ZPO soll auch das Berufungsgerichtin arbeitsgerichtlichen Verfahren befugt sein, Berufungen durch einstimmigen Beschluss unverzüglich also ohne mündliche Verhandlung, zurückzuweisen, wenn es davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine weitere Entscheidung für die Rechtsfortbildung oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht erforderlich ist.

Die Länder erhoffen sich von der vom Land Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Gesetzesänderung Einsparungseffekte für die Justizhaushalte, vor allem durch Reduzierung des Sach- und Personalaufwands und der Prozesskostenhilfe.

Drucksache 439/07: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Die Bundesregierung hat sechs Wochen Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07