Arbeitsrecht -

Verstoß gegen Arbeitszeitrichtlinie?

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die Europäische Kommission aufgefordert, schnellstmöglich eine Beschwerde über die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu bearbeiten.

Ein deutscher Arzt hatte sich beschwert, Deutschland verletze die Richtlinie, die Kommission sei aber untätig geblieben. Die Kommission erklärte, sie habe im September 2004 eine Änderung der Richtlinie vorgeschlagen.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Dem Bürgerbeauftragten zufolge gibt ihr das jedoch nicht das Recht, die Bearbeitung der Beschwerde auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Im November 2001 forderte ein deutscher Arzt die Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Ihm zufolge verstößt Deutschland gegen die Arbeitszeitrichtlinie, was die Arbeit von Ärzten in Krankenhäusern und vor allem ihren Bereitschaftsdienst angeht. Die Überlastung der Ärzte und der Mangel an nötigen Ruhepausen gefährde ihre eigene Gesundheit und ausreichende Fürsorge für die Patienten. Als die Kommission untätig blieb, wandte sich der Arzt an den Bürgerbeauftragten.

Die Kommission erklärte, sie habe Änderungen an der Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen. Sie werde deshalb die Beschwerde vor dem Hintergrund dieser Vorschläge und der andauernden Beratungen mit den anderen EU-Organen untersuchen.

Der Bürgerbeauftragte betonte, falls die Kommission zu der Ansicht gelangen sollte, Deutschland habe gegen die EU-Richtlinie verstoßen, liege es in ihrem Ermessen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Es gebe aber keine Anzeichen dafür, dass die Kommission dieses Stadium der Untersuchung erreicht habe.

Der Bürgerbeauftragte hat deshalb die Kommission aufgefordert, die Beschwerde so schnell und sorgfältig wie möglich zu bearbeiten. Die Antwort der Kommission wird bis zum 15. Dezember 2006 erwartet.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 20.09.06