Erbrecht -

Neue Aufgaben für Notare

Der Bundesrat will Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen.

Um die Justiz zu entlasten hat er zwei entsprechende Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Angesichts knapper finanzieller und personeller Ressourcen sollen die Gerichte von Aufgaben befreit werden, die nicht zum unabdingbaren Kernbereich der Rechtsprechung gehören. Dazu zählen nach Ansicht der Länder vorrangig Tätigkeiten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege und des Nachlasswesens. Zukünftig sollen Notare zum Beispiel für die Erteilung eines Erbscheins, für Verwahrung und Eröffnung eines Testaments, für die amtliche Aufnahme des Nachlassinventars und verschiedene registerrechtliche Aufgaben zuständig sein - unter anderem für Vollmachtsbescheinigungen, elektronische Grundbucheinsicht oder die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde.

Um die Aufgabenübertragung auf die Notare verfassungsrechtlich abzusichern, schlägt der Bundesrat neben einfachgesetzlichen Änderungen eine Ergänzung des Grundgesetzes vor.

Die Gesetzentwürfe werden zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die sie zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 14.03.08