Familienrecht -

Besserer Schutz vor Vernachlässigung

Der Bundesrat hat sich mit einem Regierungsentwurf zum Kinderschutz durch familiengerichtliche Maßnahmen befasst.

In seiner Stellungnahme fordert er Verbesserungen der Vorlage, um diese praxistauglicher zu machen.

Die Änderungsvorschläge des Bundesrates betreffen unter anderem die im Entwurf vorgesehenen Mitteilungs- und Anzeigepflichten, die praktische Durchführung des familiengerichtlichen Anhörungs- bzw. Erörterungstermins und die Regelüberprüfung bestimmter gerichtlicher Entscheidungen. Die Länder warnen davor, dass neben dem Beschleunigungsgebot in bestimmten Kindschaftssachen die Orientierung am Kindeswohl nicht in den Hintergrund treten dürfe.

Ziel des Entwurfs ist es, Kinder und Jugendliche wirksamer als bisher vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen und gegen die Zunahme der Kinder- und Jugenddelinquenz vorzugehen. Vernachlässigte, misshandelte und verhaltensauffällige Kinder sollen mehr Hilfe vom Staat bekommen, Familiengerichte künftig frühzeitiger, stärker und wirksamer eingreifen können. Die angebotenen sozialpädagogischen Hilfs- und Unterstützungsangebote sollen die Familien erreichen, solange sie im konkreten Fall noch zur Gefahrenabwehr geeignet sind.

Zukünftig muss für die Anrufung eines Familiengerichts kein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachgewiesen werden. Voraussetzung bleibt die Gefährdung des Kindeswohls und die Unwilligkeit oder Unfähigkeit der Eltern, die Gefahr abzuwenden. Schon im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens sollen die Familiengerichte künftig stärker auf die Eltern einwirken können, damit diese etwa öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen oder mit dem Jugendamt kooperieren. Sie können zum Beispiel Eltern anweisen, Erziehungsberatungen aufzusuchen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07