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Familienrecht -

Unterhaltsleitlinien 2010

Nach Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) passen die Familiensenate der Oberlandesgerichte ihre Unterhaltsleitlinien an.

Die Unterhaltsleitlinien dienen den Gerichten als Orientierungshilfe zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung im jeweiligen Gerichtsbezirk. Es handelt sich jedoch nicht um verbindlichen Rechtsvorschriften.

Das Gesetz lässt dem Richter im Unterhaltsrecht wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe („angemessener Unterhalt“) einen verhältnismäßig weiten Spielraum. Die Unterhaltsleitlinien bezwecken deshalb eine möglichst gleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte.

Die Leitlinien enthalten u.a. Regeln dazu, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist, was davon abzuziehen ist, welcher Betrag ihm selber verbleiben muss, welchen Bedarf Unterhaltsberechtigte haben und wie in sog. Mangelfällen zu verfahren ist, wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht zur Deckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht. Eingearbeitet ist auch die Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit von den Gerichten zur Ermittlung des Unterhalts für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder angewandt wird.



Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte erstellt jeweils eigene Leitlinien. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken geben gemeinsam unterhaltsrechtliche Leitlinien (sog. Süddeutschen Leitlinien = SüdL) als Anwendungshilfen zur Bemessung des Unterhalts heraus.

Die Liste unterhaltsrechtlicher Leitlinien mit Stand 01.01.2010 wird laufend ergänzt. Derzeit (zuletzt aktualisiert am 19.01.2010) liegen vor:

Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte

Bamberg (SüdL, Stand 01.01.2010)

Berlin (Stand 01.01.2010)
Das KG Berlin hat ab 01.01.2010 seine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien in Nr. 11 geändert. Im Übrigen gelten die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, Stand 01.01.2009 unverändert fort.

Brandenburg (Stand, 01.01.2010)
Die Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 01.01.2008, gelten über den 01.01.2010 hinaus unverändert fort. Soweit darin auf die Tabelle in Anlage I verwiesen wird, handelt es sich um die ab 01.01.2010 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 01.01.2010 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle.

In Abweichung von Nr. 11.2 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erfassen die Tabellensätze ab 01.01.2010 nicht mehr Fälle, in denen eine Unterhaltspflicht gegenüber drei Unterhaltsberechtigten besteht, sondern weisen den monatlichen Unterhaltsbedarf, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, aus.

Die Zahlbetragstabelle in Anlage II ist für die Zeit ab 01.01.2010 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kindergeld angepasst. Anlage III bleibt unverändert, weil sie allein dazu dient, die Umrechnung dynamischer Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen. Darauf, anhand welcher Tabellensätze das geschieht, kommt es nicht an.

Bremen (aktueller Stand 01.01.2008)
Anschreiben der Vorsitzenden der Familiensenate vom 04.01.2010 (pdf)
Eine Änderung der Unterhaltsleitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (aktueller Stand: 01.01.2008) ist zur Jahresmitte 2010 geplant. Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass die Familiensenate der Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsbemessung beim Ehegattenunterhalt im Falle des Zusammentreffens mehrerer unterhaltsberechtigter Ehegatten nach der sog. Drittelmethode folgen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2009, 343 = NJW 2009, 449 und NJW 2009, 925).

Dresden (Stand 01.01.2010)
Auch in Sachsen gilt seit dem 01.01.2010 eine neue Unterhaltstabelle mit geänderten Bedarfssätzen für den Kindesunterhalt. Das Kindergeld (ab 01.01.2010 für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro) wird von diesen Bedarfsbeträgen zu Gunsten des Unterhaltsschuldners zur Hälfte abgezogen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt. Im Übrigen bleiben die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden einstweilen unverändert.

Frankfurt am Main (Stand 01.01.2010)
Das OLG Frankfurt am Main übernimmt für die Unterhaltszeiträume ab 01.01.2010 das Zahlenwerk der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2010, ohne die Bedarfskontrollbeträge.
Nr. 11.2 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main wird geändert.

Hamburg (Stand 01.01.2010)
Die Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Stand 1.1.2008, gelten - mit Ausnahme der Ziffern 11.2. (Zahl der Unterhaltsberechtigten), 15.2. (Unterhaltsbedarf Ehegattenunterhalt) und 22.1 (zusammenlebende Ehegatten) der Leitlinien und der Unterhaltsbeträge gemäß dem Anhang I - über den 01.01.2010 hinaus unverändert fort. Eine Neufassung der Leitlinien ist nach Abstimmung zwischen den Oberlandesgerichten für Mitte 2010 vorgesehen.

Hamm (Stand 01.01.2010)
Die aktuelle Fassung der Hammer Unterhaltsleitlinien (Stand 01.01.2010) berücksichtigt die Folgen der Änderungen des Unterhaltsrechts 2008 und die hierauf beruhende Rechtsprechung des BGH und der Familiensenate des OLG Hamm. Die Leitlinien enthalten nunmehr u.a. Ausführungen zur sog. Dreiteilung im Falle der Unterhaltspflicht sowohl gegenüber einem geschiedenen als auch gegenüber einem neuen Ehegatten sowie zur Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB.

Karlsruhe (SüdL, Stand 01.01.2010)

Köln (Stand 01.01.2010)
Es steht zu erwarten, dass die Unterhaltsleitlinien bereits Mitte des Jahres aktualisiert werden müssen. Für diesen Zeitpunkt wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Hartz IV-Sätze erwartet. Die Entscheidung hat möglicherweise Auswirkungen auf den sog. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen und die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten.

München (SüdL, Stand 01.01.2010)

Naumburg (Stand 01.01.2010)

Nürnberg (SüdL, Stand 01.01.2010)

Oldenburg (Stand 01.01.2010)

Rostock (Stand 01.01.2010)
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock, Stand 01.01.2009, gelten über den 01.01.2010 mit Ausnahme einer Änderung von Ziff. 11.2 hinaus fort.

Saarland (01.01.2010)

Schleswig-Holstein (Stand 01.01.2010)

Stuttgart (SüdL, Stand 01.01.2010)

Thüringen (Stand 01.01.2010)

Zweibrücken (SüdL, Stand 01.01.2010)

 

Die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) und eine Übersicht zum prozentualen Vergleich der Tabellen- sowie Zahlbeträge 2009 - 2010 können Sie auf familienrecht.de auch als pdf-Datei herunterladen.

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Quelle: Online-Redaktion - Beitrag vom 08.01.10