Kostenrecht -

Erhöhung der anwaltlichen Gebührensätze

Anlässlich des 59. Deutschen Anwaltstages fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine lineare Erhöhung der anwaltlichen Gebühren, die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind.

Eine Erhöhung ist notwendig, da es seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen gegeben hat. Gefordert wird eine differenzierte Anhebung der Gebührensätze, eine stärkere Anhebung bei niedrigen und eine abgestufte bei höheren Streitwerten.

Allein seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) 2004, welches in erster Linie strukturelle Änderungen gebracht hat und keine Anhebung der Gebührentabellen, ist der Preisindex um 8,1 Punkte gestiegen. Im Zeitraum seit 1994 sind die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste um 32 Prozentpunkte gestiegen, dies betrifft auch die der nichtanwaltlichen Mitarbeiter in den Kanzleien. Bis 1994 gab es lineare Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren in einem Rhythmus von fünf bis sieben Jahren.

Das RVG hat zwar strukturelle Verbesserungen gebracht. Für den überwiegend forensisch tätigen Teil der Anwaltschaft und im Bereich Familienrecht, privates Baurecht, Medizinrecht hat das RVG wenig geändert, teilweise sogar durch den Wegfall der Beweisgebühr zu Verschlechterungen geführt.

Angesichts eines realistisch mit etwa 10 % anzusetzenden Steigerungsvolumens im Jahr 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fordert der DAV eine Anpassung der Gebührentabellen linear um ca. 15 % als angemessene Erhöhung.

Quelle: DAV - Pressemitteilung vom 01.05.08