Kostenrecht -

Wichtige Entschließung des EP zu den Rechtsberufen

Das Europäische Parlament hat am 23.03.2006 eine wichtige Entschließung zu den Rechtsberufen angenommen.

Die Entschließung steht in engem Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Mitteilung der Europäischen Kommission "freiberufliche Dienstleistungen - Raum für weitere Reformen" vom 05.09.2005. Darin fordert die Kommission eine weitgehende Deregulierung unter anderem auch der Rechtsberufe in den Bereichen Berufszugangsbeschränkungen, verbindliche Honorare, Unternehmensformen und Werbemöglichkeiten.

In der vom Europäischen Parlament angenommenen Entschließung wird die fundamentale  Rolle der Rechtsberufe in Bezug auf die Achtung der Grundrechte, die Gewährleistung der Rechtstaatlichkeit und der Sicherheit der Gesetzesanwendung in der demokratischen Gesellschaft hervorgehoben. Betont wird die hohe Qualifikation für den Zugang zu den Rechtsberufen und die Notwendigkeit diese zu schützen. Im Vordergrund stehe das Vertrauen zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe und ihren Mandanten.

Von Bedeutung seien Vorschriften, die die Unabhängigkeit, Kompetenz und Integrität dieser Berufsgruppe gewährleisten. Dadurch könne die Qualität der Dienstleistungen garantiert werden. Ein ungeregelter Preiswettbewerb zwischen den Rechtsberuflern, der zu einer Verringerung der Qualität der Dienstleistung führe, sei nachteilig für den Verbraucher. Hervorgehoben wird, dass das Berufsrecht den Schutz der Verteidigungsrechte, Zugang zum Recht sowie Rechtsstaatlichkeit garantieren und dass daher Regulierung nicht auf den Wissensstand des Einzelnen abstellen könne.



Das Parlament erteilt damit der von der Kommission geplanten Aufteilung des Berufsrechts abhängig vom Dienstleistungsempfänger eine Absage. Daneben wird statuiert, dass feste Gebühren nicht gegen Artikel 10 und 81 des EG-Vertrags verstoßen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Annahme solcher Tabellen durch die Verfolgung eines legitimen öffentlichen Interesses gerechtfertigt sei und die Mitgliedstaaten die Beteiligung von Privatunternehmen an dem Entscheidungsprozess aktiv überwachen. Die berufsständischen Organisationen werden ermutigt, ihre Tätigkeit im Bereich der Prozesskostenhilfe weiter auszubauen, um sicherzustellen, dass jedermann Anspruch auf Rechtsbeistand und Vertretung hat.

Quelle: Deutscher Anwaltverein - Pressemitteilung vom 24.03.06