Miet- und WEG-Recht -

Energieausweis auch für Altbauten

Ab 01.07.2008 sind Energieausweise auch für Gebäude Pflicht, deren Baujahr vor 1965 liegt. Für Neubauten gilt dies bereits seit 2002.

Der Ausweis unterstützt Wohnungssuchende dadurch bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine Wohnung oder ein Haus. Gebäude der Baujahre zwischen 1965 und 2002 brauchen ab 01.01.2009 einen Energieausweis.

Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass etwa 8 Millionen Gebäude vor 1965 erbaut worden sind. Sie sind damit von der Pflicht zum Energieausweis betroffen. Prognostiziert ist, dass jährlich etwa 800.000 Energieausweise ausgestellt werden.

Die Energieausweise verpflichten zwar nicht zur Sanierung, geben aber wirtschaftlich vertretbare Empfehlungen. Das Ministerium geht davon aus, dass in den nächsten Jahren rund zwei Millionen Gebäude diesen Empfehlungen entsprechend saniert werden. Bis 2020 sollen mit den Maßnahmen knapp 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Vom 1. Juli an können Wohnungssuchende von Vermietern und Verkäufern die Vorlage des Energieausweises verlangen. Eine kürzlich fertig gestellte Marktforschungsstudie des Immobilienportals zeigt das große Interesse am Energieausweis. Gleichzeitig besteht noch Aufklärungsbedarf. Für 85 Prozent der Befragten ist der energetische Zustand der von ihnen bewohnten Immobilie wichtig.

Darüber hinaus meint gut jeder Zweite (53,5 Prozent), die Angaben im Energieausweis hätten auf die Wahl des nächsten Wohnobjekts einen großen Einfluss. Eigentümer messen dem Energieausweis eine höhere Bedeutung bei als Mieter - 57,8 Prozent im Vergleich zu 49,2 Prozent. Laut der Studie fühlen sich jedoch 61 Prozent der Deutschen mit Aufbau und Funktion des Energieausweises noch nicht ausreichend vertraut.

Die Broschüre "Energieausweise für Gebäude - nach EnEV 2007" ist ab dem 1. Juli auf der Internetseite des Bundesbauministeriums abrufbar.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 26.06.08