Miet- und WEG-Recht -

Energiepass für Gebäude

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst.

Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.

Eine der Vorgaben des Bundesrates ist es, den Kreis der zur Ausstellung des Energiepasses Berechtigten auszuweiten. Mit der jetzigen Regelung würde eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen von vornherein ausgeschlossen. Die Länder verlangen daher unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängt. Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.

Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.

In der begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen.

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).

Drucksache 282/07 (Beschluss)

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 08.06.07