Miet- und WEG-Recht -

Klage auf Rückerstattung überzahlter Miete

Die Beklagten waren Mieter einer in H. gelegenen Wohnung des Klägers.

Im Mietvertrag vom 26. Juni 1996 vereinbarten die Parteien ab dem 1. August 1996 eine monatliche Nettomiete von 15 DM/m². § 21 des Mietvertrags ("Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen") lautet:

1. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Wenn insoweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Bei Außerkrafttreten der gesetzlichen Regelungen wird die vertragliche Bestimmung voll wirksam..."

Aufgrund des am 11. Juni 1995 in Kraft getretenen Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748; Mietenüberleitungsgesetz, künftig MÜG) unterlag die Wohnungsmiete der Preisbindung. Danach durfte die zulässige Miete bis zum 30. Juni 1997 monatlich 8,06 DM/m² nicht übersteigen.

Entscheidung im Volltext

Quelle: DRsp - vom 30.07.07