Miet- und WEG-Recht -

Neues aus dem Bundestag: Verschärfte Energieeinsparung in Gebäuden

Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und hatdaher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) vorgelegt.

Das Energieeinsparungsgesetz bestimmt, dass bei Neubauten energiesparende Heizungs-, Kühl-, Beleuchtungs- sowie Warmwasserversorgungsanlagen gewählt werden müssen. Für die Gebäude sollen Energieausweise erstellt werden, die Auskunft über die Effizienz der Energieeinsparung geben.

Die einzelnen Rechte und Pflichten für die Hauseigentümer regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV, aktuelle Fassung vom 26.07.2007, BGBl. I S. 1519). Sie beinhaltet z.B. Einzelheiten zur Wärmedämmung, zum Errichtung von Heizungen oder Warmwasseranlagen und zum Inhalt des Energiepasses. Diese Regelungen sollen nun verschärft werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Ermächtigung im Energieeinsparungsgesetz.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Juni 2008 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Die Energieeinsparverordnung soll den Gebäudeeigentümern Nachrüstpflichten auferlegen, die diese unabhängig davon erfüllen sollen, ob sie selbst eine Sanierung geplant hatten.

Den Eigentümern soll die Pflicht auferlegt werden können, elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb zu nehmen, wenn nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in Frage kommen.

Von privaten Fachbetrieben soll künftig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung verlangt werden können. Auch Eigentümer sollen eine Erklärung über die Einhaltung der Energiesparvorgaben abgeben, wenn sie Arbeiten wie z.B. die Dämmung von Rohrleitungen selbst vornehmen.

Ändern will die Regierung darüber hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von Energiesparvorgaben einbezogen werden können.

Schließlich ist auch geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren.

Am 19.09.2008 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben (BR-Drucks. 562/08 – Beschluss). Darin hat er Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Unter anderem zweifelt die Länderkammer an, dass ein Gebäudeeigentümer fachlich kompetent genug ist, um eine Erklärung abgeben zu können, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Eine solche Erklärung sei auch überflüssig, weil der Eigentümer bei einer behördlichen Anordnung oder bei einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Energiesparvorgaben ohnehin angehört werden müsse.

Der Gesetzentwurf wurde am 22.09.2008 als BT-Drucks. 16/10290 dem Bundestag zur Beratung vorgelegt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema im Internet:

Quelle: Bundestag - hib-Meldung Nr. 258/08 vom 24.09.08