Miet- und WEG-Recht -

Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung

Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Mängeln der Mietwohnung nach Setzung einer Frist zur Abhilfe

1. Im Fall des § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB ist neben der Fristsetzung die Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht erforderlich.

2. Zur Frage, ob dann, wenn mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die außerordentliche fristlose Kündigung, etwa eine Ersatzvornahme oder eine Mangelbeseitigungsklage, angedroht wird, die Kündigung wegen eines darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklärt werden kann, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.

Entscheidung im Volltext

Quelle: Drsp - vom 30.07.07