Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige aus Solingen wegen schweren Bandendiebstahls, sowie räuberischen und gewerbsmäßigen Diebstahls und anderer Delikte wie Körperverletzung und Computerbetrug zur großen Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach erhoben.
In der Anklageschrift vom 24.07.2007 werden den Männern insgesamt 22 Straftaten zum Nachteil älterer Menschen in Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 08.12.2006 bis zum 11.04.2007 zur Last gelegt.
In 13 Fällen soll der 36 Jahre alte Bruder eines der Haupttäter die Angeschuldigten mit einem Mietwagen zu den Tatorten in Trier, Nonnweiler, Saarbrücken, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Saarlouis, Neustadt an der Weinstraße, Landau und Baden-Baden gebracht haben.
Insgesamt erbeuteten die Angeschuldigten Schmuck und Bargeld im Wert von mindestens 18.000,00 EUR. In zwei Fällen hoben sie mit entwendeten Bankkarten insgesamt 2.050,00 EUR von den Konten ihrer Opfer ab.
Die beiden Haupttäter wurden am 11.04.2007 in Köln nach der Begehung von zwei Diebstählen festgenommen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie haben einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Der dritte Angeschuldigte, gegen den der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, bestreitet jede Beteiligung an den Straftaten.
Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im Oktober 2007 stattfinden. Die genauen Termine stehen noch nicht fest. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Bad Kreuznach (0671/708-206) zu richten.
Die Vorgehensweise der Angeschuldigten ist als so genannter „Wasserwerker-Trick“ bekannt. Mit dieser oder einer ähnlichen „Masche“ sind immer wieder Tätergruppen unterwegs, um sich Zutritt zu den Wohnungen vorzugsweise älterer Menschen zu verschaffen und diese zu bestehlen. Die Strafverfolgungsbehörden nehmen das aktuelle Verfahren daher zum Anlass, vor dieser Vorgehensweise zu warnen. Vor allem ältere Menschen sollen keine unangekündigt erscheinende angebliche Mitarbeiter von Versorgungsbetrieben wie Stadtwerke usw. in ihre Wohnungen lassen. Im Zweifelsfall sollten sie sich mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzten. Die Bitte, Geld zu wechseln ist grundsätzlich zurückzuweisen. Auch im Haus sollte die PIN-Nummer nicht zusammen mit den Bankkarten aufbewahrt werden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach - Pressemitteilung vom 20.08.07