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Bessere Auswahl für Anwaltsnotare

Der Bundesrat schlägt in einem nun beschlossenen Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Auswahl von Anwaltsnotaren vor.

Ein neues Zugangs- und Auswahlsystem soll fachliche Standards sichern und eine verfassungskonforme Auswahlentscheidung ermöglichen.

Anwärter müssen in einer notariellen Fachprüfung gegenüber der Bundesnotarkammer zeigen, dass sie fachlich für das Amt geeignet sind. Vorgesehen sind zudem Änderungen und Ergänzungen der Regelvoraussetzungen für die Bestellung zum Anwaltsnotariat. So sollen zukünftig eine fünfjährige tatsächlich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit, die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungen auch nach Bestehen der notariellen Fachprüfung und mindestens 160 Stunden notarspezifische Praxisausbildung Voraussetzung für die Zulassung sein.

Der Bundesrat reagiert mit der Gesetzesinitiative auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Verwaltungspraxis für zum Teil verfassungswidrig erklärt hatte. Beteiligt an der Erarbeitung des Entwurfs waren die Länder, in denen ein Anwaltsnotariat existiert (Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein), die Bundesnotarkammer und das Bundesjustizministerium.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 16.02.07