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Bessere Verbraucherinformation

Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der den Verbrauchern Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Lebensmittelsektor eröffnen will.

Zukünftig sollen sich die Bürger genau über Verstöße gegen einschlägige Vorschriften und über Gesundheitsrisiken informieren können.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Erweiterung der Fälle vor, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit unter Namensnennung zu unterrichten haben.

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat Änderungen vor, die insbesondere darauf abzielen, das Verfahren zu vereinfachen und den Verbraucher noch effektiver zu informieren. Unter anderem spricht sich das Plenum für ein Selbsteintrittsrecht des betroffenen Lebensmittelunternehmers aus. Danach soll ein Antrag eines Verbrauchers auf Informationserteilung durch die Behörden abgelehnt werden können, wenn sich der Unternehmer bereiterklärt, selbst die gewünschten Informationen zu erteilen. Der Transparenzgedanke soll nach dem Willen des Bundesrates auch gegenüber dem betroffenen Unternehmer gelten. Ein Änderungsvorschlag sieht daher vor, die Behörden zur Weitergabe von Name und Anschrift des Antragstellers zu berechtigen. Der Bundesrat regt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit Ausnahmen von der Pflicht der Staatsanwaltschaften gemacht werden können, die Überwachungsbehörden über Ermittlungsverfahren zu informieren. Bislang sieht der Entwurf nur vor, dass die Übermittlung personenbezogener Daten unterbleiben kann. Darüber hinaus sind jedoch Fälle denkbar, in denen auch die bloße Sachmitteilung den Ermittlungszweck gefährden könnte.

Redliche Lebensmittelunternehmer, welche Kenntnis von unlauteren Machenschaften erhalten haben, sollen verpflichtet werden, die zuständigen Behörden über ihren Verdacht zu unterrichten, damit diese die notwendigen Maßnahmen gegen die Weiterveräußerung zum Beispiel von "Gammelfleisch" ergreifen können.

Soweit der Regierungsentwurf den Zugang zu ausgewählten Informationen gänzlich kostenfrei stellen will, lehnt der Bundesrat dies ab, ginge dies doch im Ergebnis zu Lasten der Länderhaushalte.

Um die Abschreckungswirkung, insbesondere bezüglich wirtschaftlicher Vorteile zu erhöhen, fordert der Bundesrat eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens.

Schließlich spricht sich der Bundesrat für die Evaluierung des Gesetzes in spätestens zwei Jahren aus und bittet die Bundesregierung, die Länder dabei einzubeziehen und regelmäßig über die Erfahrungen mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz zu berichten.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 08.06.07