Versicherungsteuerpflicht des Versicherungsentgelts für eine sogenannte Kautionsrückversicherung
Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Versicherungsteuergesetz setzt das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes voraus.
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Quelle: BMF - Schreiben vom 17.07.07