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BRAO-Reform lässt Hürden fallen

Die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Durch das „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ erfährt die BRAO zahlreiche Erleichterungen für Anwälte, Kammern und Mandanten. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammen gestellt.

Vertretung vor den Oberlandesgerichten
Anwälte können jetzt ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bisher galt eine Wartezeit von fünf Berufsjahren, um dieses Recht zu erhalten. Ebenso entfallen die Regelungen über die örtliche Zulassung bei bestimmten Gerichten.

Wegfall des Lokalisationsprinzips
Es dürfen jetzt auch Zweigstellen von Anwälten errichtet werden. Bisher war solches verboten.

Zulassungsrecht durch die Anwaltskammern
Alle Aufgaben und Befugnisse – einschließlich der Vereidigung – im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie für deren Widerruf und Rücknahme werden an die Rechtsanwaltskammern übergeben. Damit sind die Landesjustizverwaltungen nicht mehr zuständig.

Verbraucherschutz für Mandanten
Mandanten können bei einem nachgewiesenen berechtigtem Interesse Auskunft über den Berufshaftpflichtversicherer des Anwalts bei den Rechtsanwaltskammern erhalten – z.B. im Falle eines Anspruchs auf Schadenersatz.

Zentrales Anwaltsverzeichnis
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt künftig ein zentrales Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte. Diese Liste wird kostenlos für jedermann online im Internet einsehbar sein. Die bisherigen Register bei Gerichten entfallen. Bislang fehlt noch eine Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums über die genaue Ausgestaltung des Anwaltsverzeichnisses, somit ist erst im Herbst mit einer Umsetzung zu rechnen.

DAV: Fragenkatalog zur Einrichtung anwaltlicher Zweigstellen

DAV-Beitrag von RA Dr. Volker Römermann "Wegfall des Zweigstellenverbots: Was nun?"

 

zuletzt geändert am: 23.08.2007

Quelle: Sigrid Fiebig - Beitrag vom 11.06.07