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Bundesrat stimmt Opferrente zu

Ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes erhalten zukünftig eine Opferrente in Höhe von 250 Euro.

Der Bundesrat hat dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR zugestimmt.

Voraussetzung für die Gewährung der monatlichen Rente ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Dabei werden Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung bzw. vergleichbare Leistungen nicht angerechnet. Für die laufende Gewährung der Rente reicht eine einmalige Antragstellung aus. Dies bedeutet, dass die Bedürftigkeit nicht - wie noch im ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen - alle sechs Monate erneut nachgewiesen werden muss.

Das Gesetz verlängert zudem die Fristen für Anträge nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis Ende des Jahres 2011. Es greift damit Forderungen der Länder aus einer 2006 beim Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzesinitiative auf.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 06.07.07