Der Bundesrat hat entschieden, keinen Einspruch gegen das vom Deutschen Bundestag am 05.07.2007 in 2. und 3. Lesung verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz einzulegen. "Ich freue mich, dass auch der Bundesrat dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf zugestimmt hat. Damit haben wir den Auftrag von Herrn Bundespräsident Köhler erfüllt, den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes Rechnung zu tragen", so Bundesverbraucherminister Horst Seehofer. Das Verbraucherinformationsgesetz kann damit voraussichtlich noch im Herbst verkündet werden.
Die wesentlichen Eckpfeiler des Gesetzes sind zum einen eine stärkere Verpflichtung der Behörden zur Information der Öffentlichkeit zum Beispiel bei Gesundheitsgefahren, Rechtsverstößen oder dem Verkauf von verdorbenem Gammelfleisch, zum anderen ein individueller Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber den Behörden sowie eine bessere Zusammenarbeit von Lebensmittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zum Gammelfleisch erklärte Seehofer: "Die Regelungen im neuen Verbraucherinformationsgesetz sind glasklar. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sind nunmehr - bis auf begründete Ausnahmefälle - regelmäßig gehalten, bei so genannten Gammelfleischfällen Ross und Reiter zu nennen. Die Behörden können in Zukunft die Hersteller- und Produktnamen auch dann nennen, wenn die verdorbene Ware bereits vom Markt verschwunden ist. Die immer wieder zu hörende Behauptung, Namen könnten nur mit Einwilligung des betroffenen Unternehmens genannt werden, wird nicht richtiger dadurch, dass sie von interessierten Kreisen ständig wiederholt wird!"
Der heutigen Verabschiedung des Gesetzes ist ein mehrere Jahre dauernder intensiver Diskussionsprozess vorausgegangen. Seehofer erklärte hierzu: "Das ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, an dem 6 Jahre Diskussion erfolgreich zum Abschluss gebracht worden sind!" Die Verbraucher erwarteten von der Politik zu Recht, dass diese konsequent und entschlossen handele.
"Natürlich wird sich immer ein Rechtsgelehrter finden lassen, der aus rechtssystematischen Gründen den einen oder anderen Paragraphen umstellen möchte. Wir sollten das Gesetz aber nicht schon vor seinem Inkrafttreten schlecht reden. Geben wir dem Verbraucherinformationsgesetz die Chance, sich in der praktischen Anwendung zu bewähren! Wenn sich bei der Anwendung nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider herausstellen sollte, dass an bestimmten Stellen nachgebessert werden muss, bin ich der erste, der dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt!", so Seehofer weiter.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Pressemitteilung vom 21.09.07