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Dosen- und Flaschenpfand: Europäische Kommission stellt Verfahren ein

Deutschlands System für Getränkeverpackungen entspricht jetzt dem Europäischen Gemeinschaftsrecht.

Das ergab eine neuerliche Prüfung nach den Änderungen des Pfandsystems am 1. Mai 2006. Die Europäische Kommission beschloss deshalb, ihr Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle einzustellen.

Nach der geltenden deutschen Verpackungsverordnung muss auf Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen 25 Cent Pfand erhoben werden. In ihrem Vertragsverletzungsverfahren argumentierte die Kommission, dass zum Zeitpunkt der Pfandpflichteinführung kein funktionierendes landesweites Rücknahmesystem zur Verfügung stand. Die Einzelhändler waren nur verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen, die nach Art, Form und Größe genau denjenigen entsprachen, die sie selbst im Angebot hatten.

Diese komplizierten Rechtsvorschriften erschwerten die Einfuhr von Getränken nach Deutschland und stellten eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs dar. Im Anschluss an zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie weitere Gespräche mit der Kommission überarbeitete Deutschland das Pfandsystem und vereinfachte die Regelung für die Pfanderstattung an Verbraucher. Nun können Einwegflaschen grundsätzlich in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, in denen Getränke in Verpackungen aus gleichem Material verkauft werden.

Nach einer sorgfältigen Überprüfung der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Änderungen ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass das neue System einwandfrei funktioniert und auch bei importierten Produkten ohne Diskriminierung Anwendung findet.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 23.03.07