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Einführung von deutschen Immobilien-Aktiengesellschaften beschlossen

Der Bundestag hat am 23.03.2007 die lange umstrittene Zulassung von so genannten Real Estate Investment Trusts (REITs) beschlossen. Am 30.03.2007 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen" zugestimmt. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Durch das Gesetz wird in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare Immobilien geschaffen. Die Bundesregierung hofft, dadurch mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu schaffen. In vielen europäischen Mitgliedstaaten sind börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften bereits zugelassen.

Dabei sind die deutschen REITs wie ihre ausländischen Vorbilder auf der Unternehmensebene steuerbefreit, soweit sie sich auf ihre Haupttätigkeit beschränken. Dazu gehört unter anderem, dass die Aktiengesellschaft mindestens 75 % ihrer Erträge aus Immobilien erzielen und mindestens 75 % ihres Vermögens in Immobilien anlegen muss. Mindestens 90 % ihrer Erträge hat die Gesellschaft an die Aktionäre auszuschütten, bei denen die Gewinne dann versteuert werden. 

Gegenüber dem Regierungsentwurf hat das Parlament festgelegt, dass die so genannte Exit Tax lediglich auf REITs, nicht aber auf offene Immobilienfonds anzuwenden ist. Die Exit Tax besagt, dass Unternehmen, die Immobilien an einen REIT verkaufen, die Gewinne aus dem Verkauf bis einschließlich 2009 nur zur Hälfte versteuern müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Immobilien mindestens fünf Jahre im Besitz des Unternehmens waren. Zu beachten ist weiterhin, dass die Exit Tax nur in Anspruch genommen werden kann, wenn inländische Immobilien in deutsche Reits eingebracht werden.

Beschluss des Bundesrates, BR-Drucksache 191/07 vom 30.03.2007

Beschluss des Deutschen Bundestages, Bundesrat Drucksache 191/07 vom 23.03.2007

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 30.03.07