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EU-Regulierung von Kleinaufträgen

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Regelwerk für kleinere Staatsaufträge verabschiedet, die nicht von den europäischen Vergaberichtlinien erfasst werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kritisiert in einer zugehörigen Stellungnahme die geplante EU-Regulierung von Kleinaufträgen der öffentlichen Verwaltung.

Die Mitteilung erfasst dabei insbesondere die Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Aufträgen, die unterhalb der Schwellenwerte der Vergaberichtlinien liegen. Die Schwellenwerte betragen 211.000 Euro für Aufträge über Waren und Dienstleistungen und 5,3 Mio. Euro für Bauaufträge.

Die Leitlinien der EU-Kommission, die in Form einer „Auslegungsmitteilung“ vorliegen, enthalten Vorschläge, wie die öffentliche Hand im Einklang mit den Binnenmarktgrundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit handeln sollte. Zudem werden Beispiele für innovative Möglichkeiten der modernen, transparenten und kosteneffizienten Vergabe von Aufträgen genannt. Die Leitlinien gelten auch für bestimmte Dienstleistungen, die nicht vollständig unter die EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen fallen.

Gegen die Regelung solcher Staatsaufträge wendet sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Diese Aufträge habe der europäische Gesetzgeber gerade nicht regeln wollen, weil sie für den EU-Markt nicht relevant seien. Für kleine und mittelgroße Aufträge müsste die Mitgliedstaaten flexible und unbürokratische Spielregeln festlegen - und nicht die Europäische Kommission starre Vorgaben. In Deutschland lägen ca. 80 Prozent der Vergaben wegen der dezentralen Beschaffung durch Länder und Kommunen unterhalb der Schwellen.

Die Bundesregierung behält sich daher alle rechtlichen Schritte gegen die Mitteilung vor.

Auslegungsmitteilung im Volltext

Quelle: BMWI - Pressemitteilung vom 24.07.06