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Föderalismusreform tritt in Kraft

Seit langem ist man sich einig, dass die bundesstaatliche Ordnung in Deutschland der Modernisierung bedarf. Vorschläge für eine Reform wurden bereits im Jahr 2004 gemeinsam von Bundestag und Bundesrat erarbeitet. Am 01.09.2006 ist die im Sommer dieses Jahres beschlossene Föderalismusreform in Kraft getreten.

Mit der Föderalismusreform sollen die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Effizienz der Aufgabenerfüllung verbessert werden. Außerdem sollen die politische Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet werden.

Die drei Ziele der Föderalismusreform:

1. Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
 
Die Gesetzgebung wurde im Laufe der Jahrzehnte immer schwerfälliger. Das lag nicht zuletzt daran, dass immer mehr Gesetze nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten konnten. Außerdem bestand bei einzelnen Gesetzesvorhaben immer wieder die Gefahr einer Blockade, wenn es im Bundestag und Bundesrat unterschiedliche politische Mehrheiten gab.
 
Durch die Reform wird die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze von etwa 60 Prozent auf 35 bis 40 Prozent reduziert.

2. Deutlichere Zuordnung politischer Verantwortlichkeiten
 
Glaubwürdigkeit der Politik setzt Transparenz voraus. Die Verflechtung der Zuständigkeiten von Bundestag und Bundesrat und die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss haben dies bisher häufig verhindert.

3. Verbesserung von Effizienz und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung
 
Gerade im europäischen Bereich ist es notwendig, dass Deutschland mit einer Stimme spricht. Die Ländervertreter können künftig nur noch in den Bereichen Bildung, Rundfunk und Kultur für die Bundesrepublik handeln, wenn ausschließlich Länderinteressen betroffen sind.
 
Die Europatauglichkeit des Grundgesetzes wird auch durch eine neue Haftungsregelung bei EU-Sanktionen gestärkt. Der "Nationale Stabilitätspakt" verpflichtet Bund und Länder erstmals gemeinsam zur Haushaltsdisziplin. Fallen Strafzahlungen der EU an, ist klar geregelt, dass die Länder gegebenenfalls ebenfalls haften müssen.

Außerdem wird das schwerfällige Instrument der Mischfinanzierungen von Bund und Ländern gezielt abgebaut.

Insgesamt wurden durch die Reform 25 Artikel des Grundgesetzes und 21 Bundesgesetze geändert.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 01.09.06