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Freiheitsstrafe bei Schneeballsystem

Gegen dieBetreiber des Schneeballsystems "AKW-Alternative Kollektive Wertschöpfung" sind Freiheitsstrafen verhängt worden.

Ein 51 jähriger Polizeibeamter ist vom Landgericht Berlin wegen progressiver Kundenwerbung (§ 16 Abs. 2 UWG) in Tateinheit mit (gewerbsmäßig begangenem) Betrug in insgesamt 969 tateinheitlich begangenen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.Ein 45jähriger Mittäter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Das Gerichtsah es als erwiesen an, dass der angeklagte Polizist Jens B. in der Zeit von April 2003 bis zum 17. Oktober 2005 als Betreiber des Vertriebssystems „Alternative Kollektive Wertschöpfung“ ein Schneeballsystem in Gang gesetzt habe. In insgesamt 969 Fällen hätten Geschädigte auf seine Initiative mindestens 250 Euro eingezahlt. Dafür seien ihnen Waren- und Dienstleistungen im Wert von jeweils 650 Euro oder Tankgutscheine/ Einkaufsgutscheine im Wert von zunächst 500 Euro, später nur noch 400 Euro versprochen worden.

Das System, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung, habe aber viel weniger auf Wertschöpfung, denn auf Wachstum beruht. Das angeblich mit erwirtschafteten Rabatten gestützte System habe sich in Wahrheit aus der Werbung von Neukunden und Mitarbeitern finanziert, die es ihrerseits durch Einzahlungen am Leben gehalten hätten. Seit Ende 2004 sei klar gewesen, so das Gericht, dass weder neu geworbene Kunden versprochene Leistungen erhalten würden, noch Verbindlichkeiten gegenüber Altkunden befriedigt werden könnten. Nach dem Ausstieg des seinerzeit von dem angeklagten Polizisten eingestellten Mitangeklagten Manfred G. im September 2004 - der aber seinerseits eine neue „Einkaufsgemeinschaft“ ins Leben gerufen habe - habe Jens B. alleine weiter gemacht, obwohl er durch Verbraucherzentrale und Polizei gewarnt und auf Risiken aufmerksam gemacht worden sei.

Der durch ihn verursachte reine Vermögensschaden habe letztlich 2,3 Millionen Euro betragen. Die Vermögensgefährdung sei sogar noch wesentlich höher gewesen.

Bei der Strafzumessung fand das Gericht deutliche Worte auch in Richtung der Kunden der „Alternative Kollektive Wertschöpfung“. Es sei immer wieder erstaunlich zu sehen, wie leicht es Betrügern gemacht werde, wenn diese versprächen, aus wenig Geld mehr zu machen. Offenbar setzten derartige Versprechen häufig den „Verstand außer Kraft“.

Für den Angeklagten Jens B. habe vor allem gesprochen, dass er der Wirtschaftsstrafkammer mit seinem in der Hauptverhandlung abgegebenen Geständnis eine äußerst umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe, zudem sei er bislang unbescholten gewesen. Bei der Strafzumessung sei darüber hinaus auch zu berücksichtigen, dass Jens B. aufgrund der Verurteilung seine Beamtenstellung nebst Pensionsansprüchen verliere. Er habe zudem elf Monate Untersuchungshaft erlitten. Auf der anderen Seite stünde der außergewöhnlich hohe Schaden, den er mit erheblicher krimineller Energie verursacht habe.

Quelle: LG Berlin - Pressemitteilung vom 22.01.07