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Gesetz zum Nichtraucherschutz vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ beschlossen.

Er beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen. Das Gesetz sieht ferner eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sein werden, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Insgesamt handelt es sich um etwa 450 Behörden und Einrichtungen.

Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße, Taxis eingeschlossen.

Sofern eine ausreichenden Zahl von Räumen vorhanden ist, können gesonderte Räume und entsprechende räumliche Einheiten in Verkehrsmitteln für Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.

Die Arbeitsstättenverordnung wird durch folgenden Satz erweitert: „Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

Es ist geplant, dass das Gesetz am 1. September 2007 in Kraft tritt.

Quelle: BMG - Pressemitteilung vom 28.02.07