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Gesetzentwurf zu hochleistungsfähigen Satelliten

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass durch den Einsatz hochleistungsfähiger Satelliten die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik nicht gefährdet werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen für eine "private Erdfernerkundung" und eine weltweite Vermarktung der dabei gewonnen Daten.

Geprüft werden soll, wie Satellitendaten und -datenprodukte in den Verkehr gebracht oder zugänglich gemacht werden. Die Prüfung wird nach Aussage der Regierung nur erforderlich, wenn die Daten mit einem Satellitensystem erzeugt worden sind, das deutsche Sicherheitsinteressen gefährden könnte.

An den Betrieb solcher hochwertiger Satellitensysteme müssten daher Anforderungen gestellt werden, die verhindern, dass Unbefugte die Satelliten kommandieren oder deren Daten einsehen. Der Betrieb des Satellitensystems müsse also genehmigt und beaufsichtigt werden.

Die Daten hätten mittlerweile eine Qualität, die bis vor kurzem nur von militärischen Satelliten erzeugt werden konnte. Fast alle leistungsfähigen Satelliten seien auf US-Bauteile angewiesen. Die USA machten eine Exportgenehmigung für diese Bauteile von nationalen Regelungen abhängig, die auf die Sicherheitsinteressen Rücksicht nehmen. Geplant ist, dass der Datenanbieter teilweise selbst prüfen kann, ob die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. In diesem Fall soll er die Daten überwiegend ohne behördliche Beteiligung verbreiten können.

Die Kriterien für die Prüfung würden ihm von einer Behörde vorgegeben. Maßgeblich seien dabei der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, dessen Kunden, das angefragte Zielgebiet und die gewünschte Zeitnähe. Stellt sich heraus, dass Sicherheitsinteressen nicht gefährdet sind, kann der Anbieter die Daten laut Regierung auch ohne Verwaltungsverfahren in den Verkehr bringen oder zugänglich machen. Seien dagegen Sicherheitsinteressen betroffen, ist dem Entwurf zufolge eine Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erforderlich.

Die Behörde kann eine Anfrage prüfen und ohne Änderungen eine Erlaubnis erteilen. Sie kann aber auch die Verwendung und Weitergabe von Daten bestimmter Zielgebiete, das Senden von Daten zu bestimmten Erdbereichen, den zulässigen Sensorbetriebsmodus und die Verarbeitungsqualität der Daten beschränken. Ebenso kann sie den Zeitraum zwischen angefragtem Beobachtungszeitpunkt und der Auslieferung der Daten vergrößern, um Sicherheitsinteressen zu wahren.

Die Zahl der betroffenen Unternehmen bewegt sich nach Einschätzung der Regierung im "einstelligen Bereich". Als Beispiele für einschlägige Daten nennt die Regierung Höhenprofile, die zur Steuerung und Zielführung von Lenkflugkörpern oder unbemannten Flugfahrzeugen geeignet sind. Sie hätten das Potenzial militärischer oder terroristischer Zielerkennung und Zielortung von hochsensiblen Zielen wie beispielsweise Truppenstützpunkten. Politisch könnte die Bundesrepublik Vorwürfen ausgesetzt werden, dass militärisch verwendbare Daten von deutschen Satellitensystemen aufgrund fehlender Kontrolle an Dritte gelangen und dadurch andere Staaten gefährdet werden.

Derzeit entstünden in Deutschland Erdbeobachtungssatelliten mit dem Ziel einer weltweiten gewerblichen Vermarktung der Daten. Die Regierung nennt die Public-Private-Partnership-Projekte "TerraSar-X" und "RapidEye", die beide in diesem Jahr starten, aber auch Projekte wie "TanDEM-X" (Start 2009) und "EnMap" (Start 2011) sowie die gewerbliche Nutzung von Satelliten, die ursprünglich für staatliche Zwecke geplant waren. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vier Verwaltungsverfahren vor, die teilweise Mitteilungspflichten enthalten.

Der Bundesrat hat einen Änderungsvorschlag unterbreitet, dem die Regierung in ihrer Gegenäußerung zugestimmt hat. Er hat ferner darum gebeten, dass eine softwaregestützte, automatisierbare Prüfung zugelassen wird und dafür behördliche Zertifizierungen geschaffen werden. Dies würde die Verantwortung für die Verbreitung hochwertiger Daten bei der öffentlichen Hand belassen und die Datenanbieter davon entbinden, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen zu müssen. Die Regierung will nach eigener Aussage prüfen, wie ein solches Verfahren "im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsspielräume" umgesetzt werden kann.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 26.03.07