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Gesetzentwurf zur Diamorphinsubstitution

Nach dem Willen des Bundesrates soll es zukünftig möglich sein, reines Heroin unter ärztlicher Aufsicht an schwerst Drogenabhängige abzugeben.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Länder beschlossen. Danach dürfen Süchtige therapiert werden, die zuvor ernsthaft aber erfolglos Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln, zum Beispiel Methadon, unternommen haben.

Der Entwurf stuft das als Diamorphin bezeichnete synthetische Heroin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ein. Indikation und Durchführung der Therapiebehandlung unterliegen strengen Voraussetzungen: So dürfen nur über 23-jährige Patienten Heroin erhalten, die seit mindestens fünf Jahren abhängig von Opiaten sind und bei denen schwerwiegende somatische und psychische Störungen bei überwiegend intravenösem Konsum vorliegen. Das Diamorphin soll nicht über Apotheken, sondern auf einem Sondervertriebsweg unmittelbar vom pharmazeutischen Hersteller zur behandelnden Einrichtung ausgeliefert werden.

Die Länder wollen mit der Gesetzesinitiative die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - also unter anderem die Beschaffungskriminalität - bekämpfen. Sie beziehen sich dabei auf Erfahrungen aus mehreren Modellprojekten und Studien, die im Zeitraum 2001 bis 2006 in verschiedenen deutschen Großstädten durchgeführt worden waren.

Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese äußert sich innerhalb von sechs Wochen dazu und legt beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 21.09.07